Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Da diese Geschäftsbedingungen Bestandteil unserer Bestell- und Preisliste sind, erklärt der Kunde mit der Abgabe seiner Bestellung, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und er seine Bestellung unter Zugrundelegung dieser Bestimmungen tätigt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam.
2. Anbote, Vertragsschluss
Unsere Anbote sind freibleibend, der Liefervertrag kommt durch Absenden unserer schriftlichen Auftragsannahme.(Auftragsbestätigung) zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Eingang einer schriftlichen Erklärung von uns gebunden. Wir haben das Recht nicht mehr lieferbare Größen oder Provenienzen durch der Bestellung möglichst nahekommende Samen bzw. Pflanzen zu ersetzen; Nichtäußerung des Kunden innerhalb einer Woche ab Zugang der Auftragsbestätigung gilt als Zustimmung.
3. Preise, Steuern und Abgaben
Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Skonto und sonstigen Nachlass. Der Kunde ist verpflichtet zu diesen Preisen auch alle mit dem Liefervorgang verbundenen Steuern, Abgaben und (Transport)kosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
4. Lieferzeiten, Lieferort
Eine vereinbarte Lieferfrist wird bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie Lieferengpässe oder ungünstige Witterung angemessen verlängert. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Gmunden.
5. Gefahrtragung
Wir haben unsere Lieferverbindlichkeit im Fall vereinbarter Versendung bereits dann erfüllt, wenn wir das Verladegut an den Transporteur gemäß Vereinbarung übergeben. Übergabe an Spedition, Post oder Bahn gilt vom Kunden als genehmigt. Die Ware gilt diesfalls als übergeben.
6. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind binnen 21 Tagen ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt bankmäßige Verzugszinsen oder nach unserer Wahl Zinsen von 10% pa. über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung unser Eigentum.
8. Rücktrittsrecht
Wir sind zum Rücktritt von geschlossenen Verträgen neben den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen auch dann berechtigt, wenn wir erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit unseres Kunden hegen und der Kunde nicht bereit ist trotz unseres Ersuchens unsere Kaufpreisforderung durch Bankgarantie oder Vorauszahlung entsprechend sicherzustellen.
9. Stornogebühr
Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes eines Kunden, sind wir berechtigt nach unserer Wahl entweder die Erfüllung des Vertrages oder aber Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In letzteren Falle steht uns eine Stornogebühr von 10 % des Bruttoauftragswertes als Mindestschadenersatz, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren, tatsächlich nachweisbaren uns entstandenen Schadens, zu.
10. Mängel, Rügepflichten
Qualitätsangaben in den Saatgutpreislisten sind Orientierungswerte. Entscheidend sind die Angaben auf den Lieferpapieren. Bei Gehölzsamen gilt ein Spielraum der Reinheit von 3 %, hinsichtlich der Keimfähigkeit von 10 %. Bei Pflanzen kann keine Gewähr für einen Anwuchs übernommen werden, da hiefür die fachgerechte Behandlung der Pflanzen nach Übernahme erforderlich ist. Die Geltendmachung von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Sichtbare Mängel müssen sogleich nach Ablieferung, längstens aber innerhalb von 48 Stunden schriftlich gerügt werden. Die Ware gilt jedenfalls als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Empfang Beanstandungen unter Einreichen eines amtlichen Untersuchungsergebnisses geltend macht.
11. Haftungsfreizeichnung
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit gesetzlich zulässig, ist ausgeschlossen.
12. Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen offene Kaufpreisforderungen unseres Unternehmens ist soweit diese Gegenforderung von uns weder schriftlich anerkannt noch gerichtlich festgestellt wurde ausgeschlossen.
13. Rechtswahl
Im Verhältnis zu unseren Kunden gilt ausdrücklich ausschließlich österreichisches Recht ohne Anwendung des UN Kaufrechtsabkommens und ohne Anwendung österreichischer oder internationaler Verweisungsnormen als vereinbart.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gmunden, es ist daher für alle Streitigkeiten aus unseren Lieferungsverträgen die Zuständigkeit des für Gmunden sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.